25.03.2019
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung der Krisenhilfe Bochum für weitere drei Jahre zugelassen
Bereits seit 2013 kombiniert die Krisenhilfe Bochum Arbeit und Beschäftigung gGmbH in ihrer Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme „INSAT – Individuelle Schritte in Arbeit“ das Förderinstrument der Arbeitsgelegenheiten mit einer Aktivierungsmaßnahme nach § 45 SGB III.
Seit 25.03.2019 ist diese durch das Jobcenter Bochum geförderte Aktivierungsmaßnahme nun für weitere 3 Jahre zur Weiterführung zugelassen worden.
(EB)